Öffentliches Fachgespräch im Deutschen Bundestag: Menschliche Kontrolle über Gewaltanwendung muss erhalten bleiben!

Kampagne Stop Killer Robots in Berlin Bild: © Campaign to Stop Killer Robots

Am 04. November 2020, 15:00 bis 17:30 Uhr, fand im Deutschen Bundestag ein Öffentliches Fachgespräch zum Thema ‚Autonome Waffensysteme‘ (AWS) statt. Hierzu waren Bundestagsabgeordnete des Auswärtigen Ausschusses, Verteidigungsausschusses, Ausschuss Digitale Agenda sowie des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung eingeladen. Grundlage dieses Gesprächs war der kürzlich im Auftrag des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vorgelegte Endbericht zum 2017 initiierten Projekt des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB), welcher die technischen Aspekte, ethischen Gesichtspunkte und Fragen bezüglich der internationalen Regulierung autonomer Waffensysteme darlegt.[1] Dieser Bericht wurde durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Herrn. Dr. Ernst Dieter Rossmann, kurz vorgestellt.

Im Fokus des Gesprächs standen zahlreiche Aspekte autonomer Waffensysteme, einschließlich aktueller und zukünftiger Technikentwicklungen, Auswirkungen der technologischen Möglichkeiten auf militärische Einsätze, ethischen Bedenken und Völkerrecht sowie präventive Rüstungskontrolle und der Stand der Gespräche im Rahmen der UN-Waffenkonvention.[2]

Zunächst wurde der Themenblock ‚Technik/Einsatzszenarien‘ präsentiert. Hier kamen Prof. Dr.-Ing. Frank Flemisch vom Fraunhofer-Institut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie (FKIE), Dr. Jürgen Altmann von der TU Dortmund sowie Johanna Polle und Dr. Christian Alwardt vom Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik (IFSH) zu Wort. Das Thema ‚Ethik‘ wurde von Dr. Bernhard Koch vom Institut für Theologie und Frieden (ITHF) behandelt, wohingegen Frau Anja Dahlmann von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) einen Überblick über das anzuwendende Völkerrecht und den derzeitigen Stand der Gespräche im Rahmen der UN-Waffenkonvention gab. Eine politische Einordnung wurde von Dr. Frank Sauer von der Universität der Bundeswehr München abgegeben.

Vordergründig bestand Einigkeit darüber, dass menschliche Kontrolle über Gewaltanwendung garantiert werden müsse. Maschinen und/oder Algorithmen dürfe niemals die Entscheidungsmacht über das Töten von Menschen übertragen werden, sondern es müsse immer menschliche Kontrolle, sog. „meaningful human control“, über Gewaltanwendung garantiert sein. Mit solch existenziellen Abwägungen über Tötungsentscheidungen müsse das menschliche Gewissen in jedem Fall weiterhin belastet werden. Diese Einigkeit täuscht jedoch darüber hinweg, dass im deutschen Kontext mit einer Definition von AWS gearbeitet wird, die nicht mit den Definitionen anderer Staaten oder internationaler Organisationen übereinstimmt, was die deutsche Debatte über autonome Waffen sowie mögliche Handlung der Bundesregierung erschwert. So spricht das Bundesverteidigungsministerium von AWS, wenn ein Kampfsystem gegen Personen gerichtet ist und ohne jegliche menschliche Einflussnahme und Kontrolle sein Umfeld wahrnimmt, beurteilt und die Fähigkeit besitzt, zu lernen.[3] Dies stellt eine sehr eng gefasste Definition autonomer Waffensysteme dar. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hingegen definiert AWS umfassender, indem es Systeme beschreibt, welches ohne menschlichen Eingriff Ziele identifizieren, auswählen und angreifen können.[4] Während politische Entscheidungsträger die Abwesenheit einer einheitlichen Definition dieser Waffensysteme oftmals als Argument vorbringen, wieso eine Regulierung dieser Waffensysteme verfrüht sei, fordern Expert*innen von der Bundesregierung, ihre Definition dieser Waffensysteme anzupassen und nächste Schritte zur Erhaltung menschlicher Kontrolle über Gewaltanwendung einzuleiten.

Die anwesenden Fraktionen des Deutschen Bundestages gaben am Ende der Veranstaltung jeweils eine kurze Stellungnahme zum Thema AWS ab.

  • Die Linke spricht sich deutlich für ein völkerrechtlich verbindliches Verbot von AWS aus, da maschinelles Töten gegen die Menschenwürde verstoße und eine diesbezügliche Aufrüstung einen Rüstungswettlauf ins Unbegrenzte induziere.
  • Bündnis 90/Die Grünen spricht sich ebenfalls für ein Verbot autonomer Waffensysteme aus. Allerdings forderten die Partei einen Weg der komplexen Einordnung, um auch ‚positive‘ AWS (z.B. automatische Minenräumung) nicht aus dem Blick zu verlieren. Sie erinnerten die Bundesregierung an ihre Verpflichtungen aus dem Koalitionsvertrag, in welchem darauf verwiesen wird, dass die Koalitionsparteien CDU und SPD autonome Waffensysteme weltweit ächten wollen. Ferner schlugen sie die Durchführung eines interfraktionellen Beschlusses im Bundestag hinsichtlich dieses Themas vor.
  • Von Seiten der CDU hingegen wurde zwar für umfassende kontroll-politische Überlegungen hinsichtlich der menschlichen Beherrschbarkeit von AWS geworben; sie hält aber die Frage der Regulierung dieser Waffensysteme für fast unlösbar und mahnt an, das Thema strategisch zu betrachten.
  • Die SPD wiederum gab ihre Stellungnahme als Fragenkatalog ab, in dem sie Fragen der technischen Varianten der Beherrschung von AWS durch den Menschen stellte. Besonders den beiden letzteren Statements wohnt die bei diesem Thema häufig angewandte Verschleierungstaktik inne, welche gerade vor Neuwahlen gerne gewählt wird, um sich nicht klar und offen zum Thema autonome Waffensysteme positionieren zu müssen.
  • Die FDP war beim Fachgespräch nicht vertreten und ließ somit keine Stellungnahme verlesen.

Die Position der Bundesregierung wurde durch John Reyels (Auswärtiges Amt) dargelegt. Hierbei wurde abermals deutlich, dass die Bundesregierung aktuell kein verbindliches nationales oder internationales Verbot autonomer Waffensysteme fordert.

Der TAB Arbeitsbericht sowie das öffentliche Fachgespräch verfolgen nicht das Ziel, autonome Waffensysteme und deren Technologien zu bewerten. Der Bericht zeigt lediglich erste Forschungsergebnisse auf, um AWS verständlich zu machen. Allerdings mahnt der Bericht dazu, zeitnah eine internationale Regulierung, ggfs. bis hin zum Verbot, autonomer Waffensysteme einzuleiten, da mit Blick auf rasante technologische Entwicklungen lediglich ein begrenztes Zeitfenster zur Erarbeitung eines internationalen Vertragswerks zur Verfügung steht.

 

 

[1] Reinhard Grünwald und Christoph Kehl, „Autonome Waffensysteme. Enbericht zum TA-Projekt“, Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag, Arbeitsbericht Nr. 187, Oktober 2020, verfügbar unter <http://www.tab-beim-bundestag.de/de/pdf/publikationen/berichte/TAB-Arbeitsbericht-ab187.pdf>.

[2] Deutscher Bundestag, Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, „Öffentliches Fachgespräch ‚Autonome Waffensysteme‘, Programm“, verfügbar unter <https://www.tab-beim-bundestag.de/de/pdf/veranstaltungen/fachgespraeche/Programm-Fachgespraech-aws_211020.pdf>.

[3] Amt für Heeresentwicklung der Deutschen Bundeswehr, „Künstliche Intelligenz in den Landstreitkräften“, Positionspapier des Amts für Heeresenwicklung, November 2019, S. 28, verfügbar unter <https://www.bundeswehr.de/resource/blob/156024/d6ac452e72f77f3cc071184ae34dbf0e/download-positionspapier-deutsche-version-data.pdf>.

[4] Internationales Komitee vom Roten Kreuz, „Autonomous Weapon Systems – Implications of Increasing Autonomy in the Critical Functions of Weapons”, Experten Meeting, Versoix, Schweiz, 15.-16. März 2016.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert