Internationale Gespräche zu Killer Robotern: Deutschland spielt weiter auf Zeit

Jahresversammlung der Mitgliedsstaaten der VN-Waffenkonvention, November 2019 Bild: © Facing Finance

Die Jahresversammlung der VN-Waffenkonvention CCW hat am 15. November 2019 abermals eine Gelegenheit verpasst, um die dringend notwendigen Verhandlungen eines international verbindlichen Verbots von autonomen Waffensystemen aufzunehmen. Die Mitgliedsstaaten beschlossen mit dem Abschlussbericht ihrer Jahresversammlung, die informelle Diskussion des Themas im Rahmen der Waffenkonvention um weitere zwei Jahre zu verlängern.[1]

Der von den Staaten verabschiedete Abschlussbericht ist von vagen Formulierungen geprägt. Die Diplomat*innen konnten sich zwar auf elf unverbindliche Leitprinzipien verständigen, die bestätigen, dass die Grundprinzipien des internationalen Rechts auf Killer Roboter anwendbar sind, und die als Basis für die Gespräche der kommenden zwei Jahre dienen werden.[2] Allerdings legen diese Leitprinzipien nicht fest, dass menschliche Kontrolle über Gewaltanwendung gewährleistet werden muss – eine Forderung, die eine große Mehrheit der Staatengemeinschaft vorbringt, auch Deutschland und seine europäischen Partner.[3]

Anstatt ein klares Verhandlungsmandat für einen Verbotsprozess zu verabschieden, spielen eine Handvoll Staaten auf Zeit – insbesondere Russland und die USA – und  manipulieren den Prozess innerhalb der Waffenkonvention aktiv, um das unausweichliche Verbot von autonomen Waffen hinauszuzögern. Deutschland und viele seiner europäischen Partner (mit Ausnahme Österreichs und Belgiens) nehmen diese Verzögerungstaktik stillschweigend in Kauf. Der Abschlussbericht der Konvention enthält also lediglich den Auftrag, bis Ende 2021 Empfehlungen zur Klärung, Erwägung und Entwicklung von Aspekten eines normativen und operativen Rahmenwerks zu diskutieren.[4]

Was genau dieses normative und operative Rahmenwerk darstellen soll, bleibt ungewiss. 30 Staaten stellen sich unter diesem Rahmenwerk einen international verbindlichen Verbotsvertrag vor.[5]  Dieser könnte entweder innerhalb der VN-Waffenkonvention verhandelt werden oder aber in alternativen Verhandlungsforen.[6] Andere Staaten verstehen unter einem normativen und operativen Rahmenwerk allerdings lediglich unverbindliche Leitsätze, die die Entwicklung und den Einsatz vollautonomer Waffensysteme bestenfalls regulieren sollen, anstatt diese zu verbieten.

Auch Deutschland ist diesen Staaten zuzuordnen. Laut Auswärtigem Amt soll das Rahmenwerk „aus einer finalen Liste der Leitprinzipien und operativ anwendbaren Vorgaben zu rechtlichen, militärischen und technologischen Aspekten bestehen“.[7] Ernsthafter und eindeutiger politischer Wille effektiv auf einen internationalen Vertrag hinzuarbeiten, der Killer Roboter verbieten soll, lässt sich in dieser Aussage nicht erkennen. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums erklärte gegenüber Tagesspiegel Background sogar: „Eine reine Verbotskonvention ist aus Ministeriumssicht nicht zielführend.”[8] Laut Außenminister Heiko Maas (SPD) und dem deutschen Botschafter bei der Abrüstungskonferenz in Genf, Peter Beerwerth, ist es als Erfolg zu werten, dass die VN-Waffenkonvention weitere zwei Jahre unverbindlich über das Thema diskutieren wird, anstatt zu handeln.

Zu Ende der Konferenz wand sich der Außenminister mit einer Stellungnahme an die Öffentlichkeit, die nicht nur teilweise im Widerspruch zu den Aussagen der Diplomaten in Genf steht, sondern auch von ambivalentem Wortlaut – wenn nicht sogar gezielt irreführenden Aussagen – gekennzeichnet ist. Einerseits gibt Heiko Maas an, autonome Waffen dürften nie zur Realität werden und dass das Ziel deutscher Außenpolitik die internationale Ächtung von Killer Robotern sei. Andererseits erklärt der Außenminister in derselben Stellungnahme, dass die Abrüstungskonferenz, insbesondere die elf unverbindlichen Leitprinzipien, der erste Schritt hin zu einer Regulierung dieser Waffensysteme sei. Ob ein Verbot autonomer Waffen also tatsächlich das Ziel deutscher Außen- und Sicherheitspolitik ist, bleibt in Anbetracht dieser Stellungnahme sowie unter Berücksichtigung der Tatenlosigkeit deutscher Diplomaten in Genf, fragwürdig.

Das Auswärtige Amt erklärt, dass Deutschland einen stufenweisen Ansatz bezüglich der Ächtung von Killer Robotern verfolge. Dieser habe das Ziel, auch diejenigen Staaten in Gespräche einzubeziehen, die ganz offen kommunizieren, dass sie autonome Waffen niemals verbieten und an der Entwicklung dieser Waffen arbeiten wollen.[9]

Diese Strategie wirft viele Fragen auf und sorgt für Beunruhigung. Sind deutsche politische Entscheidungsträger*innen tatsächlich der Auffassung, dass die Position von Militärmächten wie Russland, der USA oder Israel innerhalb der kommenden beiden Jahren einen Richtungswechsel erleben wird? Leistet die Regierung mit diesem Vorgehen dem Verbotsprozess einen Bärendienst und unterstützt lediglich das chronische Wettrüsten von Militärmächten? Oder ist Deutschlands Außenpolitik von militärischen und wirtschaftlichen Interessen getrieben, da die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Rüstungs- und IT-Branche gesichert werden soll?[10]

Denn während einige Diplomat*innen in Genf in Bezug auf ein Verbot von Killer Robotern Zeit schinden, treibt die Rüstungsindustrie den Fortschritt des technisch Möglichen rapide voran. Mittlerweile kann die Entwicklungen von unzähligen Waffensystemen mit besorgniserregenden, zunehmend autonomen Eigenschaften beobachtet werden.[11] Ob in zwei Jahren, wenn die VN-Waffenkonvention entscheiden muss, wie sie weiterhin mit dem Thema Killer Roboter verfahren will, vollautonome Waffensysteme auf dem Markt sein werden oder sogar zum Einsatz kommen, ist ungewiss – aber sehr wahrscheinlich.[12]

Das käme involvierten Rüstungs- und IT-Unternehmen sowie Militärmächten, die sich gegen ein Verbot solcher Waffen aussprechen, gerade recht. Auch deutsche Rüstungsfirmen wie Rheinmetall, beziehungsweise europäische Rüstungsprojekte mit deutscher Beteiligung wie beispielsweise von Airbus/Dassault und Kongsberg/KNDS, arbeiten auf Vollautonomie in Waffensystemen hin.[13] Es stellt sich also abermals die Frage, in welchem Ausmaß diese Unternehmen außenpolitische Entscheidungen beeinflussen können. Die laufende Entwicklung von vollautonomen Waffensystemen mit deutscher Beteiligung könnte jedenfalls Aufschluss über die Politik der Bundesregierung geben.

Falls die deutsche Regierung ihre Forderung nach einer völkerrechtlichen Ächtung von Killer Robotern tatsächlich ernst meint – und diese Aussagen nicht nur leere Worte mit dem Effekt der Fehlinformation der Medien und der deutschen Gesellschaft darstellen – sollte die Bundesregierung sich umgehend den 30 Staaten anschließen, die bereits ein verbindliches Verbot fordern.

Auf baldigen Richtungswechsel der deutschen Strategie mit Blick auf autonome Waffensysteme bleibt jedenfalls zu hoffen, da der Druck auf die Bundesregierung stetig wächst. Denn neben Vertreter*innen der Zivilgesellschaft im Rahmen der NGO-Koalition Stop Killer Robots[14] fordern auch Beschäftigte der IT Branche[15] und der Bundesverband der deutschen Industrie[16] sowie Religionsvertreter*innen[17] und nicht zuletzt die Mehrheit (69%) der deutschen Gesellschaft,[18] dass die Regierung klare Stellung bezieht und sich für ein Verbot von Killer Robotern einsetzt.

Auch in Anbetracht der Koalitionsverträge von 2013 und 2018, mit denen sich die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD für die Ächtung vollautonomer Waffensysteme aussprechen,[19] sind die janusköpfigen Aussagen der politischen Entscheidungsträger geradezu enttäuschend. Zudem unterwandern Bundestagsabgeordnete der regierenden Parteien mit ihrem Verhalten das im Koalitionsvertrag verbindlich festgelegte Ziel der Ächtung autonomer Waffen. So haben die Abgeordneten der CDU/CSU (gemeinsam mit AfD und FDP) im Unterausschuss Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung des Bundestags am 6. November 2019 einen Antrag[20] abgelehnt, der die Regierung zu sofortigem Hinwirken auf ein nationales und internationales Verbot autonomer Waffen aufruft. Die Abgeordneten der SPD haben sich durch frühzeitiges Verlassen der Sitzung der Abstimmung entzogen.[21] Dieses Verhalten der Sozialdemokraten steht im klaren Widerspruch zu den Aussagen von SPD Außenminister Heiko Maas.

Es wird interessant sein zu beobachten, wie lange die Mitglieder des Bundestags diese offensichtliche Ignoranz gegenüber des Koalitionsvertrags tatenlos hinnehmen. Der parlamentarische Prozess, welcher der Regierung richtungweisende Impulse geben kann, ist noch im Gange. Eine Abstimmung im Bundestag über Deutschlands Position im Bezug auf autonome Waffen ist für Anfang 2020 zu erwarten.

Zu hoffen bleibt, dass spätestens dann die Parlamentarier*innen mehrheitlich für ein Verbot stimmen und damit die Bundesregierung unter Zugzwang setzen, ihre Strategie im Bezug auf autonome Waffensysteme zu ändern. Diese darf sich nicht am wirtschaftlich Lukrativen und/oder politisch Machbaren orientieren, sondern am moralisch Notwendigen. Die Regierung muss aufhören, sich hinter unverbindlichen, politischen Erklärungen zu verstecken,[22] und umgehend für Verhandlungen um ein völkerrechtlich verbindliches Verbot solcher Waffensysteme eintreten. Denn um menschliche Kontrolle über Entscheidungen über Leben und Tod rechtsverbindlich zu gewährleisten, läuft uns die Zeit davon.

Johanna Trittenbach

 

[1] High Contracting Parties to the Convention on Prohibitions or Restrictions on the Use of Certain Conventional Weapons Which May Be Deemed to Be Excessively Injurious or to Have Indiscriminate Effects (15.11.2019): „Revised draft final report”, CCW/MSP/2019/CRP.2/Rev.1 (CCW Report 2019). Genf. URL [Zugriff: 20.11.2019]: https://www.unog.ch/80256EDD006B8954/(httpAssets)/815F8EE33B64DADDC12584B7004CF3A4/$file/CCW+MSP+2019+CRP.2+Rev+1.pdf; Staaten beraten sich bereits seit sechs Jahren im Rahmen der VN-Waffenkonvention zu dem Thema letale autonome Waffensysteme.

[2] CCW Report 2019, Annex III, „Guiding Principles affirmed by the Group of Governmental Experts on Emerging Technologies in the Area of Lethal Autonomous Weapons System”.

[3] PAX (13.11.2019): „Convergence? European positions on lethal autonomous weapon systems. Update 2019”. Utrecht. URL [Zugriff: 20.11.2019]: https://www.paxforpeace.nl/publications/all-publications/convergence.

[4] CCW Report 2019, §31.

[5] Campaign to Stop Killer Robots (25.10.2019): „Country Views on Killer Robots”. URL [Zugriff: 20.11.2019]: https://www.stopkillerrobots.org/wp-content/uploads/2019/10/KRC_CountryViews_25Oct2019rev.pdf.

[6] Möglichkeiten hierfür bieten beispielsweise die VN-Generalversammlung oder auch ein Verhandlungsprozess außerhalb der Vereinten Nationen. Solche Prozesse haben in der Vergangenheit bereits zum internationalen Verbot von Landminen, Streumunition und Atomwaffen geführt, sowie zur Verabschiedung des Vertrages über den Waffenhandel.

[7] Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (15.11.2019): “Außenminster Maas zur Einigung auf Leitprinzipien zum Einsatz vollautonomer Waffensysteme”. Pressemitteilung. URL [Zugriff: 20.11.2019]: https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/-/2276738.

[8] Tagesspiegel Background (15.11.2019): „Autonome Waffen: Leitlinien statt Verbot”. URL [Zugriff: 22.11.2019]: https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/autonome-waffen-leitlinien-statt-verbot.

[9] Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (15.11.2019): “Tödliche Roboter-Waffen regulieren”. URL [Zugriff: 20.11.2019]: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/abruestung-ruestungskontrolle/autonome-waffen/2276700.

[10] Das Amt für Heeresentwicklung der Bundeswehr gibt an, zunehmend auf die Entwicklung und Integration autonomer Fähigkeiten in den Landstreitkräfte hinzuwirken. Gleichzeitig lehnt das Amt für Heeresentwicklung den Einsatz letaler autonomer Systeme ab. Amt für Heeresentwicklung (08.10.2019): „Künstliche Intelligenz in den Landstreitkräften. Ein Positionspapier des Amts für Heeresentwicklung“. URL [Zugriff: 20.11.2019]:  https://www.deutschesheer.de/portal/a/heer/start/aktuell/nachrichten/jahr2019/oktober2019/!ut/p/z1/hVDRasJAEPyavN5uWk1i3xK0GlHbGtqYeylncl4i5104z6SUfnxPBKFQcR8GdnZmGBYobIAq1jWC2UYrJt1e0OAzGA3S6UOGy5cgneBbFryH0TJGXCB8QH5PQt0Zb0yMkFUcCpcR3s7wIQMKdM869kVabazklrDy3BGKmqlK8lddxhfCCStOSq2cxqHlyjYOhWFWm6u7PBnjLqSpoEB_nODw2sn_SabrWT6IwtE4TdYwByqk3l6-EavtYySAGr7jhhtyMo6urW2PTx562Pc9EVoLeW5w8PA_S62PFjZ_ldAenqPVath9L3j-C1LcHHs!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_694IG2S0MO6IE0QS6U78MA00L1.

[11] Dies belegen sowohl eigene Recherchen auf Rüstungsmessen, als auch Publikationen unserer Partnerorganisation PAX. PAX (11.11.2019): „Slippery slope. The arms industry and increasingly autonomous weapons”. Utrecht. URL [Zugriff: 20.11.2019]: https://www.paxforpeace.nl/publications/all-publications/slippery-slope.

[12] Siehe, zum Beispiel, die von der türkischen Firma Savunma Teknolojileri Mühendislik ve Ticaret (STM) produzierten ‚loitering systems‘: PAX (11.11.2019): „Slippery slope. The arms industry and increasingly autonomous weapons”. Utrecht. URL [Zugriff: 20.11.2019]: https://www.paxforpeace.nl/publications/all-publications/slippery-slope, S. 21.

[13] PAX (11.11.2019): „Slippery slope. The arms industry and increasingly autonomous weapons”. Utrecht. URL [Zugriff: 20.11.2019]: https://www.paxforpeace.nl/publications/all-publications/slippery-slope.

[14] Die Kampagne Stop Killer Robots ist eine internationale NGO Koalition mit 130 Mitgliedsorganisationen in 60 Ländern. Die deutsche Sektion der Kampagne besteht aus fünf NGOs (Facing Finance (Koordinator), Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinte KriegsdienstgegnerInnen, Centre for Feminist Foreign Policy, urgewald, Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit).

[15] Campaign to Stop Killer Robots (2019): „Tech workers”. URL [Zugriff: 20.11.2019]: https://www.stopkillerrobots.org/tech/.

[16] Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (Januar 2019): „Künstliche Intelligenz in Sicherheit und Verteidigung. Handlungsempfehlungen der deutschen Industrie“. URL [Zugriff: 20.11.2019]: https://bdi.eu/publikation/news/kuenstliche-intelligenz-in-sicherheit-und-verteidigung/.

[17] 12. Synode der Evangelische Kirche in Deutschland (13.11.2019): „Beschluss für eine Kundgebung zum Schwerpunktthema ‚Auf dem Weg zu einer Kirche der Gerechtigkeit und des Friedens‘“. URL [Zugriff: 20.11.2019]: https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/Kundgebung-Kirche-auf-dem-Weg-der-Gerechtigkeit-und-des-Friedens.pdf, S. 6.

[18] Campaign to Stop Killer Robots (13.11.2019): „New European poll shows public favour banning killer robots”. URL [Zugriff: 20.11.2019]: https://www.stopkillerrobots.org/2019/11/new-european-poll-shows-73-favour-banning-killer-robots/.

[19] Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland (27.11.2013): „Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 18. Legislaturperiode“. Berlin. URL [Zugriff: 20.11.2019]: https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf, S. 124; Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland (07.02.2018): „Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 19. Legislaturperiode“. Berlin. URL [Zugriff: 20.11.2019]: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1, Z. 7027-7028.

[20] Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (05.06.2019): „Antrag für einen VN-Verbotsvertrag – Völkerrechtliche Ächtung autonomer Waffensysteme unterstützen“, Drucksache 19/10637. URL [Zugriff: 20.11.2019]: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/106/1910637.pdf.

[21] Kampagne Killer Roboter Stoppen (14.11.2019): „Pressemitteilung: Widerstand gegen Killer Roboter wächst, nur nicht bei Regierung und Parlament“. URL [Zugriff: 20.11.2019]: http://www.killer-roboter-stoppen.de/2019/11/pressemitteilung-widerstand-gegen-killer-roboter-waechst-nur-nicht-bei-regierung-und-parlament/.

[22] Die Außenminister Deutschlands und Frankreichs haben am 2. April 2019 die ‚Allianz für Multilateralismus‘ ins Leben gerufen, die am 26. September 2019 am Rande der VN-Generalversammlung eine Erklärung verabschiedet hat. Unter anderem wir zum Thema autonome Waffensysteme Stellung genommen und für die im Rahmen der VN-Waffenkonvention erarbeiteten 11 Leitprinzipien geworben. Während diese politische Initiative zwar ein weiterer Schritt hin zu einem Verbotsvertrag darstellen kann, fehlt es ihr an rechtlicher Verbindlichkeit, um autonome Waffensysteme tatsächlich zu verhindern. Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (26.09.2019): „Sechs Initiativen für den Multilateralismus“. URL [Zugriff: 20.11.2019]: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/internationale-organisationen/uno/allianz-multilateralismus/2250204?openAccordionId=item-2211862-2-panel; Siehe auch die Pressemitteilung der Kampagne Stop Killer Robots: Human Rights Watch (26.09.2019): „‚Killerroboter‘: Verbotsvertrag ist einzig glaubwürdige Lösung“. URL [Zugriff: 20.11.2019]: https://www.hrw.org/de/news/2019/09/26/killerroboter-verbotsvertrag-ist-einzig-glaubwuerdige-loesung.

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