Pressemitteilung – Bundesregierung: „Autonome Waffensysteme, die der Verfügung des Menschen entzogen sind, lehnen wir ab“ – deren Verbot auch!

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(Berlin/Genf 29.3.2019) – Die kürzlich von Bundesaußenminister Heiko Maas erhobene Forderung, man müsse jetzt einen großen Schritt »hin zur weltweiten Ächtung vollautonomer Waffen« unternehmen, fand bei den heute endenden Experten-Gesprächen der Vereinten Nationen (VN) in Genf keinen Widerhall, erstaunlicherweise auch nicht bei der deutschen Delegation. Während Außenminister Maas im Vorfeld der VN-Expertengespräche erklärte, auch er wolle langfristig und grundsätzlich ein solches Verbot, ignorierten die Statements deutscher Diplomaten diese Perspektive vollends.

„Die deutsche Rüstungskontrollpolitik findet aktuell offensichtlich in Parallelwelten statt“, sagt Thomas Küchenmeister, geschäftsführender Vorstand von Facing Finance und Sprecher der Kampagne Stop Killer Robots in Deutschland. Küchenmeister verweist auf eine offensichtliche Diskrepanz bezüglich der Aufrufe des Bundesaußenministers und den Erklärungen bzw. Positionen deutscher Diplomaten in Rahmen der VN-Expertengespräche über tödliche autonome Waffensysteme (LAWS) in Genf.

Maas hatte jüngst auf einer eigens einberufenen Abrüstungskonferenz in Berlin, den Einsatz von »Killerrobotern« als eine »erschreckend, reale Perspektive«, einen »Angriff auf die Menschlichkeit selbst, auf die menschliche Würde und auf den Kern unserer Verfassung« bezeichnet.  Der Minister zeichnete damit ein durchaus realistisches und zugleich bedrohliches Szenario, welchem die deutsche Delegation in Genf lediglich mit dem Instrument einer „politisch verbindlichen Erklärung“ begegnete. Basis dafür, so ein deutscher Diplomat, sollen die sog. „möglichen Leitprinzipien“ (possible guiding principles) bilden. Mögliche Leitlinien, die eine Auflistung allgemeiner, unverbindlicher Einschätzungen und wenig konkreter Absichtserklärungen enthalten und die 2018 als Minimalkonsens im VN-Rahmen vereinbart wurden.

„Während ein völkerrechtlicher Vertrag eine gegenseitige und übereinstimmende Willensbekundung zwischen souveränen Staaten darstellt, verpflichtend ist und eine Nichteinhaltung sanktioniert werden kann, kann ein Staat eine politische Absichtserklärung, die er einmal abgegeben hat, jederzeit ignorieren. Es droht maximal ein Verlust außenpolitischer Glaubwürdigkeit“, erklärt Thomas Küchenmeister und verweist vor diesem Hintergrund auf aktuell anstehende Entscheidungen über den Autonomiegrad zukünftiger Luft- und Bodenkampfsysteme der Bundeswehr.

Politische Absichtserklärungen werden als „weiches Recht“ (soft law) klassifiziert. Sie stellen ein Dokument ohne Vertragscharakter dar, ähnlich wie Resolutionen der UNO-Generalversammlung. Formell gilt soft law nicht als Rechtsquelle des Völkerrechts. Zudem entfallen zwischenstaatliche Sanktionsmechanismen im Falle einer Nichterfüllung. Soft law bietet außerdem keine rechtliche Umsetzungspflicht in nationales Recht. Dies befreit Deutschland von jeglichen (legislativen) Verpflichtungen sowie der Installation eines nationalen Moratoriums in Bezug auf die Beschaffung und Entwicklung von autonomen Waffen.

Die Kampagne STOP KILLER ROBOTS erteilt unverbindlichen Vorschlägen, die hinter einem neuen, völkerrechtlichen Verbot von autonomen Waffen zurückbleiben, wie z.B. politische Erklärungen, Leitlinien oder Verhaltenskodizes, eine klare Absage. Auch der Ratsvorsitzende der evangelischen Kirchen in Deutschland, Bischof Bedford-Strohm, sprach sich in dieser Woche für ein Verbot von “Killerrobotern” aus. Die Kirchen sollen sich nach seiner Überzeugung für ein Verbot dieser Waffen stark machen.

Kontakt:

Thomas Küchenmeister
Geschäftsführender Vorstand Facing Finance
(Sprecher der Campaign to Stop Killer Robots in Deutschland)
Tel. +49 (0)175 4964082
kuechenmeister@facing-finance.org
www.killer-roboter-stoppen.de
www.stopkillerrobots.org

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