Eine vorläufige Einigung vom 20. Februar 2019 verbietet Investitionen in letale autonome Waffensysteme, sogenannte Killerroboter, durch den neuen Europäischen Verteidigungsfonds (EDF). Die Teilvereinbarung muss noch formal durch das Europäische Parlament und den Rat verabschiedet werden.
Die Kampagne Stop Killer Robots begrüßt die Vereinbarung, denn sie zeigt beispielhaft, wie die fortschreitende Entwicklung autonomer Waffensysteme, denen es an signifikanter menschlicher Kontrolle in den kritischen Funktionen der Zielauswahl und Bekämpfung fehlt, aufgehalten werden kann. Investitionsverbote helfen solche Waffensysteme zu stigmatisieren und den Weg für nationale Gesetzgebung und einen internationalen Verbotsvertrag autonomer Waffen zu ebnen. Die Kampagne fordert die EU-Staaten ausdrücklich auf, sich dem Verbotsprozess für autonome Waffensysteme zu verpflichten und noch in diesem Jahr Verhandlungen aufzunehmen.
Dem geplanten Europäischen Verteidigungsfonds wird für den Zeitraum von 2021-2027 ein Budget von 13 Mrd. EUR für die Finanzierung „gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsprojekte für die Verteidigung“ zur Verfügung stehen. Die Finanzierung der Entwicklung letaler autonomer Waffensysteme wäre gemäß der vorläufigen Vereinbarung nicht gestattet. Die Produktion verbotener Nuklearwaffen und anderen unterschiedslos wirkenden Waffen, z.B. Brandwaffen, wäre dagegen weiterhin erlaubt.
Die Fraktion Die Grünen / Europäische Freie Allianz bemühten sich um den Ausschluss von Killerrobotern aus dem Europäischen Verteidigungsfonds. Sie warnten vor den „unmenschlich[en] und gefährlich[en]“ Folgen autonomer Waffensysteme.
Für ein tatsächlich wirksames Verbot sollte die EDF-Vereinbarung einzelne Typen autonomer Waffensysteme nicht grundsätzlich ausnehmen (z.B. solche zum Zwecke der Verteidigung oder Anti-Material-Waffen, die gegen militärische Ausrüstung und nicht gegen Personen eingesetzt werden). Die Schaffung von Ausnahmen für den Einsatz dieser Technologien für ‚Gegenmaßnahmen‘ darf nicht einfach ohne ausführliche Risikobewertung erlaubt werden, was die Wahrscheinlichkeit einschließt, damit zur Verbreitung autonomer Waffensysteme beizutragen.
Einwände in der EU gegen Killerroboter
Die vorläufige EDF-Vereinbarung folgt auf eine Resolution des Europäischen Parlaments vom 12. September 2018, in welcher eine überwältigende Parlamentsmehrheit den Beginn von „internationalen Verhandlungen für ein rechtsverbindliches Instrument zum Verbot letaler autonomer Waffensysteme“ forderte. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments unterstrichen dabei ausdrücklich in Paragraph 5 ihre „Bereitschaft eine ähnliche Position“ in Bezug auf den EDF einzunehmen.
Die Resolution 2018/2752 erhielt parteiübergreifend großen Zuspruch. Sie wurde mit 566 Ja-Stimmen und nur 47 Gegenstimmen angenommen. 73 Abgeordnete enthielten sich.
Die 28 EU-Mitgliedsstaaten unterscheiden sich bisher in ihrer politischen und rechtlichen Herangehensweise hinsichtlich autonomer Waffensysteme deutlich. Frankreich und Großbritannien lehnten in der Vergangenheit im Rahmen der Gespräche der Staatengemeinschaft ein Verbot ab. Anstelle dessen setzt sich Frankreich zusammen mit Deutschland für eine politische, aber unverbindliche politische Erklärung ein. Nur Österreich fordert bisher (gemeinsam mit Brasilien und Chile) ein Verhandlungsmandat zur Schaffung eines „rechtsverbindlichen Instrumentes zur Sicherstellung signifikanter menschlicher Kontrolle in den kritischen Funktionen“ von Waffensystemen. Auch der Heilige Stuhl unterstützt das Ziel eines Verbotes autonomer Waffensysteme. Positiv ist zudem, dass sich alle EU-Staaten zumindest für die Beibehaltung irgendeiner Form menschlicher Kontrolle ausgesprochen haben.
Die 52-köpfige ExpertInnengruppe der Europäischen Kommission zu künstlicher Intelligenz veröffentlichte vergangenen Dezember ein Diskussionspapier, das ethische und technische Bedenken sowie die Sorge der Verbreitung von Waffensystemen aufgreift, die „ohne signifikante menschliche Kontrolle in den kritischen Funktionen der Zielauswahl und Bekämpfung operieren“. Das Dokument empfiehlt den EU-Staaten die Unterstützung der Resolution vom September 2018.
Ausblick: Berliner Abrüstungsinitiative und VN-Waffenkonvention CCW
Am 15. März hält der der deutsche Außenminister Heiko Maas in Berlin ein Treffen mit StaatenvertreterInnen und WissenschaftlerInnen über die „Zukunft der Rüstungskontrolle“ ab, um zu prüfen, wie mit aufkommenden Bedrohungen wie autonomen Waffen umzugehen ist. Heiko Maas sieht dringenden Bedarf für „neue Abrüstungsinitiativen“ in Bezug auf Killerroboter, da er bestehendes Völkerrecht als unzureichend einstuft.
Während der Eröffnung der UN-Generalversammlung in New York vergangenen September forderte Heiko Maas die anderen Staaten auf, „vollautonome Waffensysteme zu verbieten – bevor es zu spät ist!“. Die internationale Kampagne Stop Killer Robots hofft auf eine Zusammenarbeit mit Deutschland und anderen Staaten, um Verhandlungen für dieses gemeinsame Ziel so bald wie möglich aufzunehmen. Am 21. März hält die Kampagne eine öffentliche Veranstaltung in Berlin hierzu ab.
Die Kampagne Stop Killer Robots wird mit Thomas Küchenmeister von Facing Finance, Mary Wareham von Human Rights Watch und Frank Sauer vom International Committee for Robot Arms Control die von Heiko Maas initiierte Abrüstungskonferenz begleiten und hofft, dort wichtige Impulse setzen zu können.
In der letzten Märzwoche findet zudem das nächste Treffen der Staatengemeinschaft zu letalen autonomen Waffensystemen im Rahmen der Konvention über bestimmte konventionelle Waffensysteme (CCW) in Genf statt. Bisher haben sich dort 28 Staaten für ein Verbot autonomer Waffensysteme ausgesprochen. Deutschland gehört bisher nicht dazu, trotz der Versprechen im Koalitionsvertrag diese Waffen ächten zu wollen. Es wird sich zeigen, ob die Berliner Abrüstungsinitiative von Heiko Maas konkrete Ergebnisse hervorbringen kann, um den langwierigen Gesprächen der CCW-Staatengemeinschaft neue Impulse zu verleihen.
Hier finden Sie den Text im Original auf der internationalen Website der Campaign to Stop Killer Robots in englischer Sprache. Der Text wurde an einigen Stellen angepasst und geändert.