Artikel-Hinweis: Stopping ‘Killer Robots’: Why Now Is the Time to Ban Autonomous Weapons Systems

Sauer, Frank (2016): Stopping ‘Killer Robots’: Why Now Is the Time to Ban Autonomous Weapons Systems. In: Arms Control Today 46(8) pp 8-13. 

Der Artikel gibt einen Überblick über die Thematik letaler autonomer Waffensysteme und skizziert ihre Position innerhalb der Verhandlungen, die von den Vertragsstaaten der „Konvention über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen“ (CCW-Abkommen) in Genf zur Rüstungskontrolle geführt werden, und stellt mögliche Ergebnisse dieses Verhandlungsprozesses vor.

Letale autonome Waffensysteme sind im Unterschied zu automatischen Verteidigungssystemen, die lediglich vorprogrammierte Aktionen innerhalb streng kontrollierter Rahmenbedingungen an leblosen Objekten ausführen und als Vorreiter autonomer Waffensysteme gelten, in der Lage, ohne jegliche menschliche Kontrolle in einem dynamischen Umfeld zu agieren und jede Form von Angriffszielen zu attackieren.

Die treibenden Kräfte hinter der eingeschlagenen Richtung hin zu mehr Waffenautonomie manifestieren sich zum einen in taktischen Vorteilen, die sich aus der geringen Stör- und Abhöranfälligkeit autonom agierender Waffensysteme ergeben. Zum anderen wird ihnen eine bessere Verhinderung von Kriegsgräueltaten attestiert, da sie sowohl frei von menschlichen Gefühlen sind als auch keinen Selbsterhaltungstrieb besitzen und deshalb die Feuererwiderung verzögern können. Trotz erwarteter Vorteile sind mit dem hohen Grad an Autonomie solcher Waffensysteme gleichwohl Probleme aus militärischer, politischer, juristischer sowie ethischer Perspektive verbunden, weshalb die Technologieform einen umstrittenen Aspekt im Bereich der Rüstungskontrolle darstellt.

Bereits seit 2013 sind letale autonome Waffensysteme Bestandteil von UN-Verhandlungen im Rahmen des CCW-Abkommens. Der Ausgang der Verhandlungen über künftige Rüstungskontrollkonzepte und die Rolle, die autonome Waffensysteme darin einnehmen, reicht indes von der Implementierung eines vollständigen Verbots dieser Technologie bis hin zur Nichteinigung und der damit verbundenen Gefahr eines Wettrüstens.

Der gesamte Artikel kann hier nachgelesen werden.

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